Corona und die Auswirkungen auf die Rechnungslegung
1. Aufl. 2021
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Von Wolfgang Eggert und Bernd Rätke
I. Problem und Fragen
Die sog. Corona-Hilfen – insbesondere „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ – wurden und werden nicht so zeitnah und vollständig ausgezahlt, dass aufgrund der Auszahlung sicher entschieden werden kann, wann diese erfolgswirksam zu erfassen sind.
Die grundlegenden Bewilligungsbescheide liegen nicht selten selbst bei der Abschlusserstellung noch nicht vor, während aber bereits Teilabschlagszahlungen vereinnahmt worden sind.
Wann sind Corona-Hilfen ertragswirksam zu erfassen? Muss zwingend der Schlussabrechnungsbescheid vorliegen? Oder genügt es, wenn Abschlagszahlungen geleistet wurden? Welche Auswirkung hat bei der Beurteilung die Vorgabe, dass die Antragstellung nur mithilfe eines sog. prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) erfolgen kann? Und schließlich: Sind die Fragen einheitlich für die Handelsbilanz und die Steuerbilanz zu entscheiden?
Die Leserfrage wird diesmal von zwei Autoren nacheinander und unterschiedlich beantwortet, zunächst von Wolfgang Eggert, Mitherausgeber der BBK, der im Wesentlichen die „Linie“ von IDW sowie BMF/BMWi darstellt, und anschließend von Bernd Rätke, ebenfalls Mitherausge...