„Lassen Sie es mich so sagen …“: Mandate in der Krise und die Hinweispflichten des Beraters
Steuerberater [i]Sikora, Going-concern-Bilanzierung und insolvenzrechtliche Hinweispflichten bei Krisenmandanten – BGH verschärft Haftung für Steuerberater bei der Jahresabschlusserstellung, BBK 10/2017 S. 458 NWB LAAAG-44804 deuten bei der Abschlusserstellung für ihre Mandanten vorab die Zeichen der Zeit – und prüfen deshalb, ob die Fortführungsannahme als erfüllt gelten kann. Bei vielen Jahresabschlüssen für das Jahr 2020 gilt das ganz besonders, hinterlässt doch die Corona-Krise tiefe Spuren im Zahlenwerk. Das bedeutet in der Summe, dass sich die recht hohen Risiken für den abschlusserstellenden Berater in einer größeren Zahl von Fällen niederschlagen. Während bisher die Berater sich an den Vorgaben des BGH orientieren mussten, hat sich die Rechtslage jetzt durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) weiter verkompliziert. Karl Sikora hatte in BBK 10/2017 die Haftungsverschärfung durch die BGH-Entscheidung vom ausführlich analysiert und ein Musterschreiben formuliert, mit dem Berater den Anforderungen einer handelsrechtlichen Going-concern-Prognose mit insolvenzrechtlichem Warnhinweis gerecht werden konnten. Mit dem SanInsFoG sieht sich der Berater jedoch mit erheblich modifizierten Hinweispflichten konfrontiert, denn die Hinweispflichten sind nun erstmals [i]Sikora, Neuregelungen und Optionen nach der Reform des Insolvenzrechts 2021, BBK 5/2021 S. 246 NWB OAAAH-72272 gesetzlich geregelt und dazu auch noch erweitert. In dieser Ausgabe aktualisiert Karl Sikora in seinem Beitrag ab nun das Musterschreiben. Wer Abschlüsse erstellt, hat so eine gute Vorlage, um dann die für den Mandanten individuellen Hinweise ergänzen zu können. Kürzer gegenüber der Vorversion ist das Schreiben leider nicht geworden, illustriert aber dadurch sehr anschaulich, wie groß die Risiken sind, wenn ein solches Schreiben dem Mandanten nicht zugeht.
In der Breitenwirkung kaum zu überschätzen dürfte die Reform der Körperschaftsteuer sein, ist doch mit dem neuen § 1a KStG eine Option für Personengesellschaften verankert, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Nahezu jeder Mandant mit einer Personengesellschaft wird von seinem Berater zumindest eine Einschätzung erbitten, ob das für ihn in Frage kommt oder nicht. Dr. Kai Tiede und BBK-Herausgeber Bernd Rätke, beide Vorsitzende Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, haben den Gesetzentwurf analysiert und stellen ihn ab dieser Ausgabe vor. Ob die Neuregelung für die Praxis eine Hilfe darstellt, beurteilen sie allerdings eher skeptisch und schätzen, dass die hohe Komplexität vielmehr abschrecken dürfte.
Im Buchführungs-Seminar geht es diesmal um die Ergebnisverwendung bei einer Kapitalgesellschaft, die StB Dr. Johannes Riepolt ab erläutert. Tobias Teutemacher zeigt ab , welche Erleichterungen endlich bei der Belegausgabepflicht möglich sind: Der DFKA-Verband hat einen neuen elektronischen Kassen-Beleg-Standard entwickelt, der eine sinnvolle digitale Alternative zum Papierbeleg bildet und die Bonflut in Bäckereien zum Beispiel eindämmen kann.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2021 Seite 457
XAAAH-78406