Corona und die Auswirkungen auf die Rechnungslegung
1. Aufl. 2021
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Von WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach
I. Einleitung
Die Frage, ob die zum Ausgleich coronabedingter Schäden aufgelegten November- und Dezemberhilfen im Abschluss zum als Ertrag und – falls noch nicht ausgezahlt – als Forderung auszuweisen sind, wird in der Praxis derzeit intensiv diskutiert. Dabei stellt sich u. a. die Frage, ob in wörtlicher Anwendung der Regelungen in HFA 1/1984 die Hilfen mangels förmlichen Rechtsanspruchs erst mit positiver Bescheidung aktiviert werden können oder ob gem. Auffassung des BMWi eine Aktivierung bereits für 2020 in vielen Fällen gefordert ist. Der Beitrag behandelt diese Fragestellung in einem übergeordneten Kontext der Bilanzierung rechtlich noch nicht entstandener Forderungen und leitet aus der Analyse der Rechtsprechung praktische Empfehlungen für den Umgang mit den Corona-Hilfen ab. Ein nach Erstveröffentlichung dieses Beitrags erschienener IDW-Hinweis ist berücksichtigt.
II. Problemstellung
Die Bilanzierung rechtlich noch nicht entstandener Forderungen wird im kommentierenden Schrifttum unter zwei Gesichtspunkten thematisiert:
Hinsichtlich der Ansatzfrage und des Realisationsprinzips aus § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB für aufschiebend beding...