Corona und die Auswirkungen auf die Rechnungslegung
1. Aufl. 2021
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Von Prof. Dr. Michael Währisch
I. Einleitung
In der Corona-Pandemie ist es durch vorübergehende Stilllegungen und Nutzungseinschränkungen oder durch die Unterbrechung von Lieferketten zu erheblichen Unterauslastungen der Produktionskapazitäten gekommen. Das IDW weist in seinem fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und Prüfung darauf hin, dass die auf diese Zeiträume entfallenden fixen Gemeinkosten – sog. Leerkosten – nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden dürfen, sondern als Aufwand zu buchen sind. Leerkosten sind die Kosten der nicht genutzten Kapazität. Diese Definition findet sich in einer Vielzahl von Lehrbüchern zur Kostenrechnung, ohne dass auf das Phänomen, die konkrete Ausgestaltung oder die Ermittlung vertieft eingegangen wird. Nachfolgend werden daher insbesondere die Präzisierung des Begriffs Leerkosten und ihre Ermittlung erörtert.
II. Das Phänomen der Leerkosten
1. Unterauslastung von Kapazitäten
Viele Unternehmen werden in der aktuellen Corona-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ausgebremst: es wird Kurzarbeit angemeldet, Lieferketten sind zumindest in der ersten Phase im Frühjahr 2020 abgerissen,...