Corona und die Auswirkungen auf die Rechnungslegung
1. Aufl. 2021
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Von Bernd Rätke und Prof. Dr. Carsten Theile
I. Einleitung
Das BMF hat jüngst für Aufsehen gesorgt, indem es für Hard- und Software ab 2021 eine einjährige Nutzungsdauer zugrunde legt und damit ihre Sofortabschreibung eingeführt hat. Der folgende Beitrag betrachtet das BMF-Schreiben unter rechtssystematischen und rechtspolitischen Gesichtspunkten. Hinterfragt wird insbesondere die Vereinbarkeit mit dem EStG sowie mit dem HGB, aber auch die rechtsstaatliche Befugnis des BMF, eine Aussage zur deutlichen Verkürzung der Nutzungsdauer zu treffen. Unternehmen und ihre Berater können so die Folgen und Risiken des BMF-Schreibens besser abschätzen.
II. Anlass des Beitrags
Am veröffentlichte das BMF ein Schreiben, nach dem für Computerhardware sowie für Betriebs- und Anwendersoftware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden kann. Das Schreiben hat aufgrund seiner Breitenwirkung und der Abkehr von der mehrjährigen Nutzungsdauer Aufsehen erregt. Kurz nach Veröffentlichung des BMF-Schreibens hat sich in der BBK-Ausgabe 6/2021 bereits ein Buchführungs-Seminar mit der Thematik befasst.
Bei näherer Betrachtung des Schreibens fallen jedoch zahlreiche Kritikpunkt...