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Steuerrecht | Erste Tätigkeitsstätte bei Entsendung des Arbeitnehmers in das Ausland
Bei der Entsendung eines Arbeitnehmers in eine ausländische Konzerngesellschaft unter Abschluss eines Arbeitsvertrags mit der ausländischen Konzerngesellschaft richtet sich der Ort der ersten Tätigkeitsstätte danach, welche Zuordnung in dem Arbeitsvertrag getroffen worden ist. Erfolgt die Zuordnung zu dem ausländischen Betrieb der ausländischen Konzerngesellschaft, befindet sich die erste Tätigkeitsstätte in dem ausländischen Staat.
Im [i]Entsendung an ausländische Konzerngesellschaft Streitfall wurde der Kläger von seinem inländischen Arbeitgeber zu einer Konzerngesellschaft in den USA als Manager entsendet. Der Kläger schloss mit der US-Gesellschaft einen eigenen Arbeitsvertrag für drei Jahre, nach dem er für die Dauer des Arbeitsvertrags im Werk in den USA tätig werden sollte. Die US-Gesellschaft zahlte ihm neben ...