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Bilanzierung | Teilwertabschreibung auf sog. hybride Wertpapiere zulässig
Ein Unternehmer darf Anleihen ohne feste Laufzeit, die nicht von ihm, sondern nur vom Emittenten gekündigt werden können (sog. hybride Wertpapiere), auf den niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag abschreiben. Dies gilt aber nicht, wenn am Bilanzstichtag eine Kündigung durch den Emittenten absehbar ist, der im Fall der Kündigung 100 % bezahlen müsste.
Die Klägerin hatte zwei Anleihen der DZ-Bank mit einem Nominalwert von zusammen 1 Mio. € erworben. Die Anleihen aus dem Jahr 2006 waren bei Fälligkeit bzw. Kündigung zu 100 % rückzahlbar, hatten keine feste Laufzeit und konnten nur vom Emittenten zu bestimmten Zeitpunkten gekündigt werden, erstmals zum bzw. S. 461. Zum und lag der Kurs der Anleihen bei ca. 50 %, so dass die Klägerin ...