Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | BMF-Schreiben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
Im Rahmen des JStG 2019 hat der Gesetzgeber in § 8 Abs. 1 EStG Regelungen zur Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezug aufgenommen. Mit Schreiben v. nimmt das BMF zur Anwendung der Vorschriften Stellung.
Die Grundsätze dieses Schreibens sind ab anzuwenden. Es ist jedoch (abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG) nicht zu beanstanden, wenn Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, jedoch die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG nicht erfüllen, noch bis zum als Sachbezug anerkannt werden. (Eine ausführliche Besprechung des [i]Seifert, Gast-Editorial, NWB 17/2021 S. 1201 erfolgt in einer der nächsten Ausgaben der NWB.)