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Aufhebung des zu Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen
Das den Beteiligten mittels Empfangsbekenntnis am zugestellte Urteil des Senats vom - I R 32/17 ist unwirksam; es wird jedenfalls klarstellend aufgehoben (Bezug: § 1 Abs. 1, Abs. 4 AStG; Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk; Art. 9 Abs. 1 DBA USA 19 KStG 2002 n. F.; Art. 49, Art. 63, Art. 64 Abs. 1 AEUV; § 8a Abs. 1 KStG 2002 n. F.; § 8b Abs. 1, Abs. 5 KStG).
Der BFH hat das Urteil vom - I R 32/17, NWB BAAAH-39357 (Kurzinfo StuB 2020 S. 122, NWB EAAAH-41604), wegen Verfahrensmängeln bei der Abfassung jetzt nachträglich aufgehoben und muss ein erneutes Urteil treffen. Das Verfahren I R 32/17, NWB BAAAH-39357 (Vorinstanz: ) gehört daher wieder zu den anhängigen Revisionsverfahren des BFH.