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Umsatzsteuer | Behandlung von Dienstleistungen durch Apotheken
Das BMF hat zur Steuerbefreiung von Grippeschutzimpfungen und der Sichtvergaben von Substitutionsmitteln durch Apotheken Stellung genommen (, NWB SAAAH-74057).
Hintergrund: Durch Art. 1 Nr. 2 der Dritten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vom wurde zum die Überlassung von Substitutionsmitteln durch Apotheken an den Patienten zum unmittelbaren Verbrauch geregelt. Ferner wurde durch Art. 2 Nr. 5a des Masernschutzgesetzes vom (BGBl 2020 I S. 148) zum durch § 132j SGB V die Möglichkeit regionaler Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken geschaffen.
In diesem Zusammenhang wird in Abschnitt 4.14.4 Abs. 11 Satz 1 UStAE folgende Nr. 14 angefügt: „Apothekerinnen und Apothe...