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Umsatzsteuer | Zuordnung eines umsatzsteuerpflichtig vermieteten Appartements zum Unternehmen
Ein auch umsatzsteuerpflichtig vermietetes Appartement wird bereits im Zeitpunkt des Kaufs dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet, wenn sich der Erwerber im Kaufvertrag zur umsatzsteuerlichen Zuordnung zu seinem Unternehmen gegenüber dem Verkäufer verpflichtet hat. Eine Ausübung seines Zuordnungswahlrechts in der Umsatzsteuererklärung bis zum 31.7. des Folgejahres ist dann nicht mehr erforderlich.
Die [i]Klägerin sicherte Zuordnung zum Unternehmen im Kaufvertrag zu Klägerin war eine GbR, die mit Kaufvertrag aus dem Jahr 2015 ein Hotelappartement von Q umsatzsteuerpflichtig nach § 9 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 i. V. mit § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG erwarb. Die Klägerin verpflichtete sich im Kaufvertrag zur vollständigen Zuordnung des Appartements zu ihrem Unternehmen. Die Umsatzsteuererklärung für 2015 gab sie erst Ende 2017 ab, also deutlich nach dem – da...