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Lohn und Gehalt | Änderung einer Lohnsteueranmeldung nach Aufhebung des Vorbehalts
Eine Lohnsteueranmeldung kann auch noch nach Durchführung einer Lohnsteuer-Außenprüfung und nach Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung zugunsten des Arbeitgebers geändert werden, wenn es hierfür eine Korrekturvorschrift gibt, z. B. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO.
Die [i]Arbeitnehmerin hatte überhöhte Gehaltszahlungen zu ihren Gunsten veranlasst Klägerin hatte eine Arbeitnehmerin (M) in der Buchhaltung eingestellt, die für sich selbst ab 2012 überhöhte Gehaltszahlungen und -abrechnungen veranlasste. Die überhöhten Lohnsteueranmeldungen (LStA) für 2012 bis 2014 wurden im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung nicht beanstandet, und anschließend wurde der jeweilige Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben. Anfang 2016 bemerkte die Klägerin die überhöhten Gehaltszahlungen der M und beantragte eine Änderung der LStA 2012 bis 2014, die das Finanzamt ablehnte.
Der [i]Änderung nach § 172 AO wegen arglistiger Täuschung der Arbeitnehmerin BFH gab der Kläg...