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Einkommensteuer | Steuerbarkeit des insolvenzbedingten Untergangs von Aktien
(1) § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 EStG enthalten eine planwidrige Regelungslücke, soweit die dort enthaltenen Realisationstatbestände den Entzug von Aktien aufgrund der Auflösung und Abwicklung einer inländischen AG durch ein Insolvenzverfahren mit anschließender Löschung im Register nicht unmittelbar erfassen. Die planwidrige Regelungslücke ist durch eine entsprechende Anwendung des Veräußerungstatbestands gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu schließen. (2) Von einer „Veräußerung“ der Aktien ist danach auszugehen, wenn die AG bei Vermögenslosigkeit gem. § 394 Abs. 1 Satz 2 FamFG im Register gelöscht wird und das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs erlischt. Bei einer (früheren) Ausbuchung der Aktien aus dem Depot des Stpfl. durch die Depotbank wird der Tatbestand schon zu diesem Zeitpunkt verwirklicht. (3) Der Veräußerungstatbestand ist noch nicht verwirk...