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Entwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes
Die Bundesregierung hat am den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) beschlossen. Mit dem Vorhaben sollen u. a. Gestaltungsinstrumente multinationaler Unternehmen zur Steuervermeidung eingeschränkt und das Unternehmensteuerrecht in der EU harmonisiert werden. Der Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen:
Verhinderung hybrider Gestaltungen
Die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen sollen verhindern, dass Betriebsausgaben mehrfach berücksichtigt werden oder dass Betriebsausgaben berücksichtigt werden, obwohl die entsprechenden Einnahmen keiner Besteuerung unterliegen (Umsetzung der Art. 9 und 9b der ATAD).
Reform der Hinzurechnungsbesteuerung
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