Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Stpfl. steuerliche Erleichterungen vorsehen. U. a. wurde die Möglichkeit verlängert, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden (, NWB AAAAH-74653). Hierzu führt das BMF u. a. weiter aus:
1. Stundung im vereinfachten Verfahren
1.1 Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Stpfl. können bis zum unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zum fälligen Steuern stellen. Die
Stundungen sind längstens bis zum zu gewähren. § 222 Satz 3 und 4 AO bleibt unberührt...