Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG
Das BMF hat ausführlich zur Anwendung des § 8d KStG i. d. F. des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2018 I S. 2338) Stellung genommen (, NWB TAAAH-74505).
Im Einzelnen geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:
Anwendungsbereich;
Antragserfordernis;
materielle Voraussetzungen;
Rechtsfolgen;
Untergang des fortführungsgebundenen Verlustvortrags durch schädliche Ereignisse;
Stille-Reserven-Klausel des § 8d KStG (§ 8d Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 KStG);
Anwendung des § 8c KStG auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG;
erstmalige Anwendung des § 8d KStG.
Hinweis: Wir werden noch ausführlich auf das Schreiben zurückkommen.