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Erbschaftsteuerliche Aspekte der internationalen Unternehmensnachfolge
Steuerliche Begünstigung vs. Doppelbesteuerung
Fälle der internationalen Unternehmensnachfolge werden durch rechtliche und steuerliche Unsicherheiten beeinflusst. Insbesondere mit Blick auf das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zählen hierzu die Risiken der steuerlichen Anknüpfung der Unternehmerfamilie in mehreren Staaten, da nicht selten ein Auslandsbezug besteht.
Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist nicht umsonst weit gefasst. So können Sachverhalte zum Vermögenserwerb von Privat- aber insbesondere auch von Unternehmensvermögen mit Auslandsbezug sowie auch ausländische Sachverhalte mit Bezug nach Deutschland sehr schnell zu einer erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Verpflichtung in Deutschland führen.
Hinzu kommt das nicht unerhebliche Risiko, dass es bei ein und demselben Übertragungsvorgang, sei es im Rahmen der Nachfolge zu Lebzeiten oder aber aufgrund Todes wegen, zu einer echten und zugleich europarechtskonformen Doppelbesteuerung aufgrund der Steuerpflicht in mehreren Staaten kommen kann ( „Block“, NWB KAAAD-10610; , BStBl 2013 II S. 746).
Hierfür kommen als steuerliche Anknüpfungspunkte nicht nur die Ansässigkeit, der Wohnsitz oder die Staatsangehörigkeit infrage, sondern es kann auch bereits die Belegenheit eines Vermögenswertes genügen. Ob dieser Umstand allen Vermögensinhabern so deutlich bewusst ist, darf bezweifelt werden.
I. Mobilität vs. Fehlende Flexibilität beim Steuerrecht
Nicht erst in den letzten Jahren hat die Mobilität von Vermögensinhabern und der Erbengeneration stetig zugenommen. Auch ist die zunehmende und durch die aktuelle Corona-Pandemie verstärkte Digitalisierung für viele Personen ein zusätzlicher Grund weniger an einem bestimmten Ort zu wohnen und zu arbeiten. Mehrere Wohnsitze in unterschiedlichen Ländern sowie auch die Verlagerung des beruflichen und unternehmerischen Schwerpunkts über Ländergrenzen hinweg führen dazu, dass die Gebundenheit an einen bestimmten Ort an Bedeutung verliert. So lassen sich selbst unternehmerische Entscheidungen für das Unternehmen in Deutschland über einen Wohnsitz im Ausland sowie aber auch von Deutschland heraus für Unternehmensteile im Ausland in der heutigen Praxis unproblematisch tätigen. Ebenfalls wird auch das Vermögen immer mobiler, so dass Vermögenswerte in unterschiedlichen Rechtsordnungen zum Standard werden.
Die Verstärkung der internationalen Komponente im Arbeits- und sozialen Beziehungsumfeld führt nicht selten zu erheblichen steuerlichen Voraussetzungen, da das Steuerrecht weiterhin eine grenzüberschreitende Flexibilität nicht vorsieht. So ist aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht ein sehr umfassender Zugriff des deutschen Fiskus sichergestellt und der bloße Wegzug aus Deutschland ins Ausland beendet die deutsche Steuerpflicht mitnichten. Werden diese Umstände bei der unternehmerischen (sowie aber auch bei der privaten) Nachfolgeplanung nicht oder nicht hinreichend genug berücksichtigt, so kann die Unternehmensnachfolge (sowie auch die private Nachfolge) nicht nur aufgrund des Risikos einer Doppelbesteuerung oder der nicht einkalkulierten deutschen Steuerpflicht sehr teuer, sondern zugleich auch erheblich komplexer als angedacht werden. Deshalb sollten bei jeder (unternehmerischen) Nachfolgeplanung mit Auslandsbezug die Grundsätze der internationalen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge berücksichtigt werden.