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WP Praxis Nr. 4 vom Seite 135

Immaterielle Vermögenswerte

Prof. Dr. Carsten Theile, Bochum

Der vorliegende Examensfall entstammt dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“. Er ist der Rechnungslegung, speziell den international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen zuzuordnen und ist damit ein Aufstellungsthema (§ 4 Abs. 2 Nr. 1c WiPrPrüfV). Geprüft wird hier die Kenntnis der Merkmale von Vermögenswerten nach IFRS, speziell immaterielle Vermögenswerte. Dabei wird besonderer Wert auf die Angabe der Normenketten gelegt.

I. Einordnung immaterieller Vermögenswerte

Im IFRS-Abschluss sind nicht nur angeschaffte, sondern auch selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte ansatzpflichtig. Demgegenüber sieht § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB nur ein Ansatzwahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vor.

Allerdings fordert der für den IFRS-Abschluss einschlägige IAS 38 vom Abschlussaufsteller besondere Sorgfalt walten zu lassen in der Prüfung der Werthaltigkeit selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte, was in der Praxis umso bedeutender ist, solange sie noch „im Bau“ sind. Das Praxisproblem dreht sich insoweit oft um die Kosten für die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren.

Apodiktisch werden sowohl nach IAS 38.63 als auch nach § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB fast wortgleich manche selbst erstellte immaterielle Sachverhalte von vornherein mit einem Aktivierungsverbot belegt, was hier wie da auch für Forschungskosten gilt.

II. Aufgabenstellung

Die A-AG ist ein mittelgroßes Unternehmen, welches im Messe- und Kongressmanagement tätig ist. Die Messe-AG kauft die A-AG für 3 Mio. €. Hauptsächlicher Grund für den Kauf sind die umfangreichen Kundenkontakte, die im Besitz der A-AG sind. Derartige Kundenlisten werden zurzeit auf dem Markt mit 500.000 € gehandelt.

(Hinweis: Geben Sie bitte für alle Teilaufgaben die IFRS-Fundstellen an!)

  1. Nennen Sie die allgemeinen Definitionsmerkmale eines Vermögenswertes im Sinne der IFRS! Unter welchen Bedingungen ist ein Vermögenswert allgemein ansetzbar? (6 Punkte)

  2. Welche(s) weitere(n) Kriterium/Kriterien sind bei immateriellen Vermögenswerten gemäß IFRS zu erfüllen? (1 Punkt)

  3. Sind die Kundenkontakte in der Bilanz der A-AG zu aktivieren? Begründen Sie Ihre Antwort! (3 Punkte)

  4. Ist der Sachverhalt bei der Messe-AG nach dem Kauf der A-AG gleichermaßen zu beurteilen? (4 Punkte)

  5. Welche allgemeinen Kriterien müssen gemäß IFRS erfüllt sein, um Aufwendungen als Entwicklungskosten eines immateriellen Vermögenswertes zu qualifizieren? (6 Punkte)

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 2
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