IWB Nr. 6 vom Seite 1

Er ist Deutscher. Er ist sehr effizient!

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Viele [i]Starke Autos und AußenverteidigerFeinheiten der nationalen Seele gerinnen mit der Zeit zum Klischee. An diesen Klischees ist meistens etwas wahr, wenn sie auch nicht immer den Kern treffen. Ein früher sehr gängiges Vorurteil lautete: Die Deutschen haben zwar einen sonderbaren Humor, sind aber perfekt organisiert und arbeiten wie Maschinen. Deutsche Austauschmitarbeiter wurden den neuen Kollegen im Ausland mit dem lapidaren Hinweis vorgestellt: „Das ist Hans. Er ist Deutscher. Er ist sehr effizient!“ Deshalb waren deutsche Autos universal das Größte und deutsche Fußballer in WM-Turnieren furchteinflößend. Hach, damals!

In der Gegenwart verblasst diese Ehrfurcht vor einst mit Recht oder zu Unrecht karikierten Tugenden. Selbst die deutsche Gründlichkeit wirft inzwischen den langen Schatten, dass gut Ding einfach zu lange Weile haben will. Untersuchungen zur Effizienz zeichnen inzwischen kein sehr günstiges Bild mehr vom deutschen Steuerrecht, obwohl es strenggenommen nie ein Exportschlager war, wohl aber schon früher furchteinflößend. Nach Adam Smith sind Kennzeichen eines effizienten Steuerrechts Gerechtigkeit, Verlässlichkeit, Komfort und Wirtschaftlichkeit. Wir übertreiben es inzwischen mit der Gerechtigkeit im Einzelfall zulasten der übrigen drei Faktoren.

[i]Deutsche Komplexität erfordert analytische Begabung und PhantasieDies bestätigt auch ein jüngeres BMF-Schreiben zur Handhabung der beschränkten Steuerpflicht bei in Deutschland registrierten Rechten. Die Vorgaben sind so ausdifferenziert wie für manchen überraschend. Einen Beitrag zur Vereinfachung des Verfahrens leistet diese Hilfestellung nach Ansicht von Kraft ab allenfalls bedingt. Es werden zusätzliche Steuererklärungen in Deutschland notwendig, selbst wo Deutschland aufgrund von DBA kein Besteuerungsrecht hat. Neue Verträge müssen den deutschen „Sonderweg“ berücksichtigen, wenn Registrierungen in Deutschland nicht verzichtbar sind.

[i]Entscheidung mit Breitenwirkung zu Gewerbesteuer mit AuslandskonnexDie deutsche Gewerbesteuer im Ausland zu erklären, machte vermutlich auch früher keinem Berater Freude. Die Systematik dieser im Grunde und historisch rein territorialen Steuer ist in Auslandsfällen mehrfach durchbrochen. Viele Fragen sind darum umstritten. Einen Fall des Hessischen FG wird erst der BFH klären (dazu Weiss ab ). Die Ausgangslage zur Anrechnung ausländischer Ertragsteuern auf die Gewerbesteuer ist immerhin für Steuerpflichtige günstig und sollte nicht ignoriert werden.

[i]Steuerliche Ziele des deutschen EU-Vorsitzes wurden nur zum Teil erreichtWeniger ist nur manchmal mehr. Die jüngste deutsche EU-Ratspräsidentschaft sollte Klärungen für die Modernisierung der EU-Steuerpolitik bringen. Gemessen an den hohen Erwartungen ist dies nicht gelungen, wie Cloer/van Lück ab zeigen. Ein Blick auf die laufenden Initiativen auf EU-Ebene lohnt dennoch sehr. Denn der „Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung“ kommt voran, wenn auch nicht mit teutonischer Kraft.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 6 / 2021 Seite 1
NWB TAAAH-74369