Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz: Ein Überblick
Welche gesetzlichen Neuerungen hält das Gesetz bereit?
Mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz realisiert der Gesetzgeber wichtige Maßnahmen sowohl für die Unternehmerschaft als auch für die (privaten) Bürgerinnen und Bürger. Wesentliche Elemente sind die temporär befristete Verlängerung der Mehrwertsteuersatzsenkung für die Gastronomen, die Ausweitung der steuerlichen Verlustverrechnung sowie die Einführung eines erneuten Kinderbonus.
Eichholz, Das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz), , NWB TAAAH-52249
Inwiefern können Verluste besser als bisher verrechnet werden?
Welche umsatzsteuerlichen Besonderheiten gelten für Gastronomiebetriebe?
Wie profitieren Familien mit Kindern von dem Gesetz?
I. Einleitung
[i]Wengerofsky, Die neuen Verlustverrechnungsmöglichkeiten nach dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz, StuB 16/2020 S. 627, NWB RAAAH-55718 Wengerofsky, Pauschalierter Verlustrücktrag zur Liquiditätssicherung in Zeiten von Corona, StuB 12/2020 S. 450, NWB WAAAH-50894 Zur Unterstützung der Wirtschaft und zur Reduktion der negativen Folgen bei den Bürgerinnen und Bürgern hat der Gesetzgeber frühzeitig in diesem Jahr ein Drittes Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht, zu welchem am und die Lesungen im Bundestag und am bereits die finale Lesung im Bundesrat stattgefunden haben. Mit dem Gesetz werden die im Koalitionsausschuss des Bundes (am ) beschlossenen Maßnahmen realisiert. Sie zielen darauf ab, die Binnennachfrage zu stärken und die Erholung der Wirtschaft zu fördern. Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen Maßnahmen des kürzlich veröffentlichten Gesetzes dar. Nach einer Übersicht zu den in der Vergangenheit durch die Finanzverwaltung und den Gesetzgeber etablierten steuerrechtlichen Hilfsangeboten werden die drei wichtigsten Bestandteile des neuen Gesetzes, nämlich die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Branche der Gastronomen, die Veränderungen der steuerlichen Verlustverrechnung sowie die erneute Zahlung eines Kinderbonus dargestellt. Es folgt eine dogmatische, kritische Auseinandersetzung mit den beschlossenen Gesetzesmaßnahmen sowie eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.