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Flächenschlüssel als sachgerechter Aufteilungsmaßstab zur Vorsteuer?
Zum Vorsteuerabzug aus der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes
Der XI. Senat musste unter dem Aktenzeichen XI R 7/20 wieder darüber entscheiden, welcher Aufteilungsmaßstab i. S. des § 15 Abs. 4 UStG (Umsatz- oder Flächenschlüssel) beim Vorsteuerabzug aus der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes sachgerecht ist.
I. Hintergrund
[i]Korn, Umsatzschlüssel für die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden, NWB 8/2021 S. 532, NWB WAAAH-72278 Eckert, Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden, BBK 7/2018 S. 314, NWB UAAAG-79862 Vanheiden, Vorsteueraufteilung, infoCenter, NWB WAAAA-41726 Eckert/Sebast, Vorsteueraufteilung bei Gebäuden – Berechnungsprogramm, NWB OAAAC-90872 Eine Zuordnung der Vorsteuerbeträge zu den Umsätzen, denen sie wirtschaftlich zuzurechnen sind, wird durch die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG letztlich bezweckt. Werden Leistungen, die nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigen, für wirtschaftlich zusammenhängende Ausgangsumsätze verwendet, regelt § 15 Abs. 4 UStG, der national die europäischen Vorgaben der Art. 173-175 MwStSystRL umsetzt, die Aufteilung von nur solchen Vorsteuern. Der Unternehmer hat den nicht abziehbaren Anteil sachgerecht zu schätzen. Die Rechtsprechung beschäftigt sich schon viele Jahre mit der Frage der sachgerechten Schätzung, insbesondere bei Grundstücksumsätzen.
II. Rechtsentwicklung
Seit der Entscheidung vom bestätigt der BFH wiederholt, dass neben dem Flächenschlüssel auch ein Umsatzschlüssel als sachgerechte Schätzung infrage kommt. Mit Wirkung zum ist gem. § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG die Ermittlung nach dem Umsatzschlüssel nur subsidiär zulässig, wenn keine alternative wirtschaftliche Zurechnungsmethode möglich ist.