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Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Wird [i]Eckert/Sebast, Vorsteueraufteilung bei Gebäuden – Berechnung, Arbeitshilfe NWB OAAAC-90872 eine Immobilie teils zu umsatzsteuerfreien und teils zu umsatzsteuerpflichtigen Zwecken vermietet, so stellt sich für Leistungsbezüge die Frage der Vorsteueraufteilung gemäß § 15 Abs. 4 UStG. Die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden ist immer wieder Streitpunkt finanzgerichtlicher Verfahren. Im Folgenden wird die gültige Rechtslage zur Vorsteueraufteilung dargestellt. Das Fallbeispiel verdeutlicht die zutreffende Buchung unter dem Blickwinkel der Erfüllung der Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG einschließlich Hinweisen zur möglichen Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Grundsätze der Vorsteueraufteilung
Das [i]Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen NWB VAAAE-51939 Prinzip des Vorsteuerabzugs beruht auf dem Grundgedanken, dass nur solche Vorsteuern in Abzug gebracht werden können, deren zugrunde liegender Leistungsbezug für umsatzsteuerpflichtige Zwecke verwendet wird. Die Vorsteuer muss demnach für die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmers bestimmt sein.
Wird die Leistung für steuerfreie Umsätze verwendet, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG ausgeschlossen ist – sog. steuerschädliche Verwendung –, scheidet der Vorsteuerabzug aus.
Wird [i]Vanheiden, Vorsteueraufteilung, infoCenter NWB WAAAA-41726 die Leistung aber so...