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Gewerberaummietverhältnis | Zur Zahlungspflicht des Mieters
Die vollständige Mietzahlung für einen Gewerberaum, der im Corona-Lockdown für den Publikumsverkehr geschlossen werden musste, ist nach den Grundsätzen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage zu beurteilen.
Dabei verlangt das OLG Karlsruhe, dass die Prüfung der Umstände des Einzelfalls ergeben müsse, dass die Inanspruchnahme des Mieters zu einer Vernichtung seiner Existenz führen oder sein wirtschaftliches Fortkommen zumindest schwerwiegend beeinträchtigen würde und auch die Interessenlage des Vermieters eine Vertragsanpassung erlaube. Anders das OLG Dresden (Urteil v. - 5 U 1782/20, nrkr., PM Nr. 9/2021): [i]Welker, NWB 5/2021 S. 351 Es sei angemessen, die mit der Schließung verbundene Belastung gleichmäßig auf beide Parteien zu verteilen. Die Revision zum BGH ist jeweils zugelas...