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NWB 10/2021 S. 681

RegMoG | Bürger-Identifikationsnummer kommt

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Einführung einer individuellen Identifikationsnummer für Bürger/innen im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung zugestimmt. Das sog. Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Bürger-Identifikationsnummer dient der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für Serviceleistungen von Bund und Ländern. Die Verwendung der bereits an die Bürger/innen ausgegebenen individuellen Steuer-Identifikationsnummer soll den Datenaustausch künftig eindeutiger und anwenderfreundlicher gestalten.

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