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Erhöhte Entfernungspauschale für Fernpendler und Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Berechnungsbeispiele zur Steuerersparnis für Arbeitnehmer und Unternehmer
[i]Hechtner in Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG Kommentar, §§ 101 ff., NWB CAAAH-39481 Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. (BGBl 2019 I S. 2886) wurde – befristet für einen Zeitraum ab bis zum – die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer angehoben sowie eine Mobilitätsprämie eingeführt. Durch das Gesetz soll umweltfreundliches Verhalten steuerlich stärker gefördert und gleichzeitig eine soziale Ausgewogenheit sichergestellt werden. Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen bilden zum einen der Gesetzestext des geänderten § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG (Fernpendlerpauschale) und die neuen §§ 101 bis 109 EStG (Mobilitätsprämie) sowie die dazu gehörende Bundestagsdrucksache (BT-Drucks. 19/14338).
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Die Fernpendlerpauschale
1. Sinn und Zweck der Neuregelung
[i]Langenkämper, Entfernungspauschale bzw. Pendlerpauschale, Grundlagen, NWB BAAAE-61939 Steuerpflichtige, die einen langen Arbeitsweg haben, können (besonders in ländlichen Räumen) oftmals nicht auf ein ausgebautes Netz des öffentlichen Personennahverkehrs zurückgreifen und sind deshalb typischerweise auf einen Pkw angewiesen (Fernpendler). Darüber hinaus stehen ihnen regelmäßig in den kommenden Jahren keine Alternativen zum Pkw mit Verbrennungsmotor zur Verfügung, da die Anschaffung eines neuen Pkw mit geringerem CO 2-Ausstoß häufig erst...