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„Anschaffungsnebenkosten“ beim Leasingnehmer
I. Sachverhalt
LN hat als Leasingnehmer einen Vertrag über einen hydraulischen Hammer mit der Leasinggesellschaft LG abgeschlossen. Der anfängliche Barwert der Leasingzahlungen beträgt 5 Mio. €.
Hinzu kommen Nebenkosten von 0,5 Mio. € für den Transport der Anlage zum und ihre Installation im Betrieb des LN. LN schuldet diesen Betrag unmittelbar dem Hersteller.
II. Fragestellung
Mit welchem Wert ist das Nutzungsrecht ( Right-of-Use Asset – RoUA) bei LN zu bilanzieren?
Welche Änderung ergäbe sich, wenn die Nebenkosten von LG entweder direkt getragen oder an den Leasingnehmer erstattet würden, dafür aber der Barwert der Leasingverbindlichkeit um 0,5 Mio. € höher ausfiele?
III. Lösungshinweise
1. Basisfall:
Nach IFRS 16.26 hat der Leasingnehmer zum Leasingbeginn die Leasingverbindlichkeit mit deren Barwert einzubuchen. Dem entspricht gem. IFRS 16.24(a) der Ausgangswert des RoUA, wobei dieser Ausgangswert aber u. a. um Anreizzahlungen des Leasinggebers zu vermindern und um anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers zu erhöhen ist (IFRS 16.24 (b) und (c)).
Anfängliche direkte Kosten definiert IFRS 16.A als „zusätzliche Kosten, die bei der Erlangung eines Leasingverhältnisses ...