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Werterhellende Erkenntnisse für den expected credit loss
I. Einführung
Für die (Folge-)Bewertung von bestimmten Finanzinstrumenten ist zu jedem Stichtag eine Risikovorsorge i. H. d. expected credit loss (ECL) geboten (IFRS 9.5.5.1). Eingang in das Modell finden – sofern mit der Ermittlung kein unangemessen hoher Aufwand oder Kosten ( without undue cost and effort) verbunden sind – sämtliche vergangenen und aktuellen Informationen (IFRS 9.), insbesondere auch zukunftsbezogene ( forward looking information). Relevanter Bewertungszeitpunkt ist jeweils der aktuelle Berichtszeitpunkt ( reporting date), zu dem alle bekannten Informationen zu verarbeiten sind. Für die Bestimmung des ECL bedarf es einer Schätzung, der eine gewisse Ungenauigkeit als Konsequenz der Unsicherheit immanent ist. Mit besserer Erkenntnis ist eine Anpassung der Risikovorsorge geboten. Neben einer kontinuierlichen Adjustierung von Modell und Annahmen zu jedem reporting date – als Konsequenz des verpflichtenden backtesting – kann sich auch nach dem Bilanzstichtag und dem Zeitpunkt der Aufstellung eine Notwendigkeit zur Berücksichtigung werterhellender Informationen ( adjusting events) ergeben. Eine Aktualisierung der Risikovorsorge scheidet aus...