Folgen des Coronavirus auf die Rechnungslegung …
... IDW Update, u. a. zur Bilanzierung von Corona-Beihilfen
Das IDW hat am den Fachlichen Hinweis „Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (Teil 3)“ vom um weitere Fragen und Antworten ergänzt. Diese betreffen u. a. die Aktivierung von bestimmten Corona-Finanzhilfen (sog. November- und Dezemberhilfen, Überbrückungshilfen I und II) in HGB- und IFRS-Abschlüssen zum sowie die handelsrechtliche Bilanzierung von sog. Mietzugeständnissen aufseiten des Mieters. Das IDW folgt zur Aktivierung von bestimmten Corona-Finanzhilfen im Abschluss zum im Grundsatz der Auffassung von Lüdenbach in seinem in der letzten StuB-Ausgabe vor Erscheinen des IDW Updates erschienenen Beitrag ( ). In der NWB Datenbank ist der Beitrag nun auch online aktualisiert worden, abrufbar unter der DokID NWB LAAAH-71638.
Zur Nutzungsdauer von Computern und Software
Am haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder in einer Videoschaltkonferenz u. a. beschlossen, die Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum zuzulassen. Unklar war zwischenzeitlich, wie eine entsprechende Regelung umgesetzt werden soll. Das BMF hat nun ein Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung bekannt gegeben (BMF, Schreiben vom ; vgl. dazu Seifert, ). Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt. Wir werden darauf noch ausführlich zurückkommen.
Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen
In einem sehr wettbewerbsintensiven und sich rasch weiterentwickelnden Marktumfeld muss jedes Unternehmen seine Organisations- und Ablaufstrukturen regelmäßig überprüfen, um nachhaltig profitabel agieren zu können und konkurrenzfähig zu bleiben. Die stetig wachsende Dynamik der Wirtschaft, die zunehmende Digitalisierung sowie immer kürzere Konjunkturzyklen erfordern von den Unternehmen eine hohe Anpassungsfähigkeit und Reagibilität. Dies gilt umso mehr für Branchen, die sich aufgrund neuer Geschäftsmodelle, veränderten Konsumentenverhalten, strengerer Umweltstandards oder anderer exogener Einflussfaktoren fundamental wandeln. Die Corona-Pandemie hat krisenbedingt die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit zur Planung und Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen vielfach nochmals verstärkt. Aus Sicht der Rechnungslegung stellt sich im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen die Frage nach deren zutreffender Abbildung im Jahres- und Konzernabschluss, auf die Bonnecke ausführlich eingeht.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 5/2021 Seite 1
NWB IAAAH-72757