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ED/2021/2: Zeitliche Erweiterung bei Covid-19-bezogenen Mietkonzessionen vorgeschlagen
Der IASB hat im Mai 2020 das bereits in EU-Recht übernommene Amendment to IFRS 16 – Covid-19 Related Rent Concessions veröffentlicht und damit temporäre Erleichterungen zur Abbildung von Mietkonzessionen für Leasingnehmer bereitgestellt. Die Erleichterung erlaubt bestimmte Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit Covid-19 nicht als bilanzielle Mietvertragsänderung ( lease modification) darzustellen.
Der neue Entwurf ED/2021/2 vom schlägt eine zeitliche Erweiterung der praktischen Erleichterung vor. Der Zeitraum, über den ursprünglich fällige Leasingzahlungen reduziert werden können, wird vom um ein Jahr auf den verlängert. Die Kommentierungsfrist läuft bis Ende März 2021.
Aufgrund der Dringlichkeit hat die EFRAG bereits vor Veröffentlichung e...