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Insolvenzverfahren – Einordnung von Einkommensteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten (FG)
Kern der Entscheidung des (NWB NAAAH-69453) war die Frage, ob ein schwacher vorläufiger Verwalter im Bereich der Einkommensteuer durch bloßes Nichtstun Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO begründen kann. Die Finanzverwaltung vertrat die Ansicht, ein Verwalter müsse nicht zwingend aktiv werden, um Masseverbindlichkeiten zu begründen, sondern es genüge das Halten von Vermögen, auch wenn die Entgegennahme von Mietzins für das streitige Objekt hier tatsächlich durch den Verwalter aufgrund bestehender Drittrechte nicht erfolgt war und auch nicht hätte erfolgen können.
Ursächlich für den Rechtsstreit war das (BStBl 2015 I S. 476), wonach die Zustimmung des vorläufig „schwachen“ Insolvenzverwalters nicht...