BBK Nr. 4 vom Seite 169

Der Corona-Abschluss 2020: Zweifelsfälle und erste Antworten

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Der [i]Eggert, Beurteilung der Going Concern-Annahme in der Corona-Krise, BBK 10/2020 S. 467 NWB GAAAH-48154 Jahresabschluss für das Kalenderjahr 2020 wird ein besonderer: entweder, weil das Unternehmen mit Glückes Geschick halbwegs unbeschadet bisher durch die Krise gekommen ist oder gar davon profitieren konnte. Oder aber, und das dürfte für den der Anzahl nach größeren Teil der Unternehmen gelten, hat die Krise tiefe Spuren im Zahlenwerk hinterlassen. Die bewährten Routineabläufe bei der Jahresabschluss-Erstellung sind im großflächigen Home-Office-Einsatz der Mitarbeiter vielfach kaum realisierbar, und nun kommen einige weitere neue Fragen hinzu: sei es ein möglicher Abwertungsbedarf etwa von Anlagen, Forderungen oder Warenvorräten oder seien es zusätzliche Rückstellungen für Mehrbelastungen. Hinzu kommt, als wichtigste Frage sogar vorab, ob die Fortführungsannahme so wie bisher immer als gegeben unterstellt werden darf. BBK-Herausgeber StB/WP Wolfgang Eggert hat die Aktiv- und Passivposten des Jahresabschlusses 2020 auf die Corona-bedingten Besonderheiten durchgesehen, ab lesen Sie im Teil 1, was es zu den Aktiva festzustellen gibt. Er hat dabei auch die Hinweise des IDW berücksichtigt, die vor wenigen Tagen noch einmal mit einem 3. Update versehen worden sind. Zwei besondere Zweifelsfälle versucht er in seinem Beitrag dabei pragmatisch an den Bedürfnissen der Praktiker ausgerichtet zu lösen: Zum einen die Übernahme der steuerlich nun wieder möglichen degressiven Abschreibung in den handelsrechtlichen Jahresabschluss, um ein Auseinanderlaufen der Buchwerte für die beiden Bewertungsbereiche und hierbei die passiven latenten Steuern zu vermeiden; das IDW lehnt dies nämlich im Grundsatz ab. Zum anderen geht es um die Frage, wann die Corona-Hilfen im Jahresabschluss zu aktivieren sind. Hierbei weicht das IDW von der Auffassung des BMF und des BMWi ab: Während das IDW die Hilfen als Billigkeitslösung erst mit einer als verbindlich zu wertenden Zusage aktivieren will, lassen die Ministerien die Aktivierung im Jahresabschluss 2020 zu. Teil 2 des Beitrags zu den Passiva folgt im nächsten Heft.

Außerdem [i]Grootens, Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken nach der BFH-Entscheidung zum vereinfachten Sachwertverfahren ? Das Ende der BMF-Arbeitshilfe und erste Lösungsansätze, BBK 24/2020 S. 1178 NWB TAAAH-66068 in dieser BBK-Ausgabe: StB Dr. Volker Endert behandelt ab im Buchführungs-Seminar den Verkauf von Anlagevermögen, das Teil einer als Gruppe bewerteter Gegenstände gewesen ist. Konkret geht es um eine Internet-Domain, die in einem Geschäfts- und Firmenwert enthalten war. Corona hin oder her: Es gibt auch zahlreiche Unternehmen, die ihre Belastungen aus den Negativzinsen der Banken für Sichtguthaben gerne vermeiden wollen. Prof. Dr. Urban Bacher erklärt ab , an welche Möglichkeiten dabei zu denken wäre und ob sie taugen. Dr. Hans J. Nicolini stellt ab die neue Prüfungsordnung für die Bilanzbuchhalter vor, während schlussendlich Mathias Grootens das umgekehrte Ertragswertverfahren für die Kaufpreisaufteilung für Gebäude und Grundstück im Praxisfall ab vorstellt; Anlass war die vom BFH abgelehnte Arbeitshilfe des BMF.

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Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2021 Seite 169
NWB KAAAH-71164