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OLG Zweibrücken 23.11.2020 3 W 58/20, NWB 6/2021 S. 398

Behindertentestament | Keine Gerichtsgebühren im Betreuungsverfahren

Betreute, die eine Erbschaft im Rahmen eines sog. Behindertentestaments gemacht haben, sind nicht zu Gerichtsgebühren für ihr Betreuungsverfahren heranzuziehen.

Anmerkung:

Im vorliegenden Fall war der Betreute mittels eines sog. Behindertentestaments nicht befreiter Vorerbe eines Vermögens von über 500.000 € seiner Eltern geworden und sollte zu einer jährlichen Gerichtsgebühr von 1.320 € herangezogen werden. Der Nachlass unterliegt bei einem Behindertentestament einer Dauertestamentsvollstreckung; [i]Brünger/de Leve, NWB 25/2020 S. 1858allein der Testamentsvollstrecker kann im Rahmen der Vorgaben des Erblassers über das Vermögen verfügen. Durch die Heranziehung des Vermögens des Betreuten, über das er selbst nicht verfügen kann, würde Sinn und Zweck S. 399des Behindertentestaments konterkariert. D...

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