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GmbH | Schuldbeitritt des Geschäftsführers
Das eigene wirtschaftliche (oder auch rechtliche) Interesse des sich verpflichtenden Geschäftsführers daran, dass die Verbindlichkeit der Gesellschaft getilgt wird, kann ein wichtiger Anhaltspunkt für das Vorliegen eines Schuldbeitritts sein.
Bei der Prüfung, ob eine Zahlungszusage als Begründung einer eigenen (selbständigen) Verbindlichkeit des Beitretenden zu werten ist, kommt bei mehrdeutigen Erklärungen der Interessenlage eine indizielle Wirkung zu. Da im vorliegenden Fall dem Geschäftsführer klar war, dass die Gesellschaft [i]Haack, Haftung des GmbH-Geschäftsführers, infoCenter, NWB AAAAD-82350 nicht in der Lage war, die offenen und künftigen Rechnungen des Beratungsunternehmens aus Gesellschaftsmitteln zu begleichen, und das Beratungsunternehmen auf die Zahlungsfähigkeit der Schuldnerin ohnehin nicht (mehr) vertraut hat, kann seine Antwor...