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SV-Freiheit | Status eines Fremdgeschäftsführers
Die eine abhängige Beschäftigung ausschließende ausreichende Rechtsmacht des (Fremd-)Geschäftsführers in einer GmbH kann sich ausnahmsweise aus seiner Stellung als Kommanditist der GmbH & Co. KG ergeben.
Es lag im entschiedenen Fall eine umfassende Sperrminorität aus dem Einwilligungserfordernis der Gesellschafterversammlung der GmbH & Co. KG bei der Stimmabgabe in Beteiligungsgesellschaften vor. Durch das Erfordernis der Einstimmigkeit war es dem GmbH-Geschäftsführer/Kommanditisten möglich, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der GmbH zu verhindern und sich damit gegen ihm nicht genehme Weisungen in seiner Tätigkeit als deren Geschäftsführer im Bedarfsfall jederzeit zu wehren.