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BMF | Steuerbefreiung der Seeschifffahrt
Mit Schreiben v. - III C 3 - S 7155/19/10003 :001, NWB AAAAH-50897 hatte sich das BMF zur Steuerbefreiung nach §8 Abs. 1 UStG geäußert – u. a. wurde der Begriff der Gegenstände zur Versorgung von Schiffen im Hinblick auf Lebensmittel, Genussmittel und Non-Food-Artikel eingeschränkt, die in Bordläden verkauft werden sollen. Es war eine Nichtbeanstandungsregelung für vor dem ausgeführte Umsätze vorgesehen. Mit einem weiteren [i]Verlängerung der NichtbeanstandungsregelungSchreiben hat das BMF die zeitliche Wirkung der Nichtbeanstandungsregelung, soweit sie die Regelung zu den Gegenständen zur Versorgung von Schiffen betrifft, auf vor dem ausgeführte Umsätze ausgedehnt.