Lehrbuch Buchführung und Bilanzsteuerrecht
13. Aufl. 2021
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Teil E: E-Bilanz und Einnahmenüberschuss- Rechnung (Anlage EÜR)
Kapitel 1: E-Bilanz
1.1 Allgemeines
1801Mit der Einführung der E-Bilanz verfolgt die Finanzverwaltung folgende Ziele:
Bürokratieabbau (Elektronik statt Papier);
Nutzung der Daten der E-Bilanz für ein elektronisches Risikomanagementsystem;
Möglichkeit der Verwaltung, elektronisch Validitätsprüfungen, Verprobungen und Mehrjahresvergleiche durchführen zu können;
Automatische Auswahl prüfungsrelevanter Fälle;
Verbesserung des Besteuerungsverfahrens u. a. durch Evaluation steuerlicher Regelungen.
1802Die gesetzlichen Grundlagen sind verankert in folgenden Vorschriften:
Verschiedene BMF-Schreiben, insbesondere (BStBl 2011 I 855).
Elektronische Steuererklärungspflichten umfassen ab dem Veranlagungszeitraum bzw. Erhebungszeitraum 2011 sämtliche betriebliche Steuererklärungen, so dass auch eine zeitnahe Regelung für die Einbindung der elektronischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in den elektronischen Deklarationsbereich erforderlich war.
Kernpunkte der elektronischen Übermittlung sind der technische Übermittlungsstandard und der Mindestumfang der zu übermittelnden Daten. Die Finanzverwaltung hat festgelegt, dass für die technische Ü...