Steuerliche Behandlung von Prämien zur Schweizer Unfallversicherung für die Versicherung der Nichtberufsunfälle bei Grenzgängern
Leitsatz
1. Die von dem Schweizer Arbeitgeber eines Grenzgängers an den Versicherer geleisteten Prämien für die obligatorische Versicherung
der Nichtberufsunfälle (NBUV) führen mit der Prämienzahlung zu Arbeitslohn.
2. Die Prämien des Arbeitgebers zur NBUV sind nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei, da es sich um eine freiwillig
erbrachte Leistung des Arbeitgebers handelt.
3. Die Abzugsfähigkeit ausländischer Sonderausgaben richtet sich nach deutschem Recht.
4. Die Prämien des Grenzgängers zur NBUV sind in Höhe der Prämienanteile, die auf die Behandlungskosten bei Nichtberufsunfällen
entfallen, als Beiträge zu einer der Basis-Krankenversicherung im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Satz 3 EStG vergleichbaren
Krankenversicherung anzusehen. Soweit darüber hinaus eine umfassende Absicherung der finanziellen Folgen eines Nichtberufsunfalls
durch die von der NBUV gewährten Geldleistungen erfolgt, ist die NBUV einer privaten Unfallversicherung nach §§ 178 ff. VVG
vergleichbar.
5. Sachgerechter Maßstab für eine Schätzung des abzugsfähigen Anteils der Prämien zur NBUV ist der prozentuale Anteil der
Ausgaben des Versicherers für Pflegeleistungen und Kostenvergütungen bei Nichtberufsunfällen an den Gesamtausgaben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 7 Nr. 31 DStRE 2021 S. 1091 Nr. 18 PIStB 2021 S. 120 Nr. 5 AAAAH-69466
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.11.2020 - 3 K 3139/19
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