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Erlass eines „Erstattungsbescheids“ nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Im Streitfall stellt sich die Frage, ob ein Steuerbescheid über einen eine Insolvenzforderung betreffenden Steueranspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassen und dem Insolvenzverwalter bekannt gegeben werden kann, wenn sich nach Abzug der Anrechnungsbeträge (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) von der festgesetzten Einkommensteuer ein Erstattungsbetrag ergibt. Der BFH hat das BMF zum Beitritt zu diesem Verfahren aufgefordert (Bezug: § 122 Abs. 2 Satz 1 FGO; § 251 Abs. 2 Satz 1 AO; § 87 InsO).
Ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassener Steuerbescheid über einen Steueranspruch, der eine Insolvenzforderung betrifft, ist unwirksam (§ 251 Abs. 2 Satz 1 AO i. V. mit § 87 InsO; vgl. z. B. , NWB NAAAD-15998, BFH/NV 2009 S. 719). Hiervon ausgenommen sind jedoch Steuerbescheide, durch die die Steuer auf 0 € oder eine negative Umsatzsteuer (...BStBl 2014 II S. 332