Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fokus: Kein Schadensersatz für den Dieselskandal durch die Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland muss keinen Schadensersatz dafür leisten, dass Käufer einen Diesel-Pkw mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung erworben haben. Deutschland habe außerdem europäisches Recht nicht unzureichend in nationales Recht umgesetzt. Des Weiteren sei bei der Prüfung und Überwachung der Automobilindustrie nicht „qualifiziert“ gegen die Kontrollpflichten verstoßen worden. Einem einzelnen Diesel-Fahrer verleihe darüber hinaus das EU-Recht keine eigenen einklagbaren Rechte (LG Frankfurt, Urteil v. - 2-04 O 425/19, 2-04 O 449/19, 2-04 O 455/19, 2-04 O 123/20, Pressemitteilung LG Frankfurt v. ).
Das Landgericht hatte vier Fälle vom Dieselskandal betroffenen Klägern zu entscheiden. Alle vier Kläger hatten jeweils Dieselfahrzeuge der Marken VW oder Audi erworben. Alle Fahrzeuge hatten gemein, dass diese mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet waren. Die Abschalteinrichtung führte dazu, dass die Stickoxidwerte im Prüfstandlauf geringere Werte lieferten als im üblichen Gebrauch auf der Straße.
Daraufhin verklagten die Fahrzeuginhaber die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz mit dem Vorwurf, dass die Automobilindustrie nicht or...