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Amtshaftung | Zum Verschulden des Amtsträgers
Die – ein Verschulden des Amtsträgers ausschließende – Kollegialgerichts-Richtlinie ist auch anwendbar, wenn im Amtshaftungsprozess das mit drei Berufsrichtern besetzte Landgericht erstinstanzlich eine Amtshandlung als rechtmäßig ansieht.
Eine Gewerbetreibende hat vom beklagten Land erfolglos Schadensersatz im Zusammenhang mit der Versagung der Erlaubnis zum Betrieb zweier Spielhallen verlangt. Sie hatte vorgetragen, die Sachbearbeiterinnen hätten entgegen der Pflicht zur zügigen Entscheidung die Erteilung der Erlaubnis zunächst verzögert und schließlich pflichtwidrig abgelehnt; das mit drei Berufsrichtern besetzte Landgericht hatte im vorliegenden Rechtsstreit in seinem Urteil eine Amtspflichtverletzung des Landes in Bezug auf den able...