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SV-Pflicht | Pflegekraft im Schichtdienst
Eine Pflegefachkraft, die in einer Wohneinheit für an Demenz erkrankte Bewohner im Schichtdienst arbeitet, ist aufgrund bestehender Weisungsabhängigkeit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation abhängig beschäftigt. Für eine nur ausnahmsweise in Betracht kommende selbstständige Tätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne müssen gewichtige Indizien bestehen. Da die Anforderungen an einen ambulanten Leistungserbringer (§ 71 Abs. 1 SGB XI) mit denen für eine stationäre Pflegeeinrichtung übereinstimmen (§ 71 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI), muss dieses Regel-Ausnahmeverhältnis unabhängig von der Form der Leistungserbringer (ambulant/stationär) gelten.
Freiheiten in der Arbeitsausführung sind nicht typisch [i]Kastenbauer, NWB 26/2019 S. 1910nur für einen Selbständigen, sondern von einer Fachkraft zu erwarten, auch w...