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Einheitsbewertung einer Kiesgrube
(1) Eine zum Abbau eines Bodenschatzes verpachtete Fläche verliert ihre Zuordnung zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht, wenn die Rekultivierung und die Wiederaufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vorgesehen sind. (2) Weder die Eigentumsverhältnisse am Bodenschatz noch das für die Abbauberechtigung entrichtete Entgelt haben für die Einheitsbewertung eine Bedeutung (Bezug: § 3 BBergG; § 2, § 33, § 34, § 43, § 68 BewG).
Im Urteilsfall war streitig, ob die Überlassung von Ackerflächen durch einen Land- und Forstwirt an eine Pächterin zum Abbau von Bodenschätzen (Kies, Sand) mit der zukünftigen Zweckbestimmung, die landwirtschaftliche Nutzung auf den rekultivierten Flächen fortzusetzen, dazu führt, dass die Flächen nicht mehr als landwi...BStBl 2008 II S. 951