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Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbständige
Der Bund setzt die Corona-Finanzhilfen von Januar bis Ende Juni 2021 fort
Überbrückungshilfen unterstützen Unternehmen, Soloselbständige sowie Freiberufler/innen, die von den Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Nach der Überbrückungshilfe I des Bundes läuft derzeit noch die Überbrückungshilfe II. Sie soll nach dem Willen der zuständigen Ministerien – dem Bundesfinanzministerium (BMF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) – nun als Überbrückungshilfe III vom 1.1.– verlängert und erweitert werden. Dabei soll es eine besondere Unterstützung für Soloselbständige geben, die sog. Neustarthilfe, die gerade den vielen Soloselbständigen in der Kultur- und Medienbranche spürbar Hilfe verspricht. Nachfolgend ein Überblick (Stand: , nachträgliche Änderungen vorbehalten).
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Ende der bisherigen Überbrückungshilfen I und II
[i]Überbrückungshilfe IIm Rahmen des Überbrückungshilfe-Programms I (Förderzeitraum: 1.6.–), einem branchenübergreifenden Zuschussprogramm für Freiberufler, Einrichtungen und KMU, die coronabedingt aufgrund von Betriebsschließung...