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Bilanzierung und Bewertung von Vorratsvermögen
Der Ansatz und die Bewertung von Vorratsvermögen gehen mit der Aufstellung eines Inventars bzw. der Durchführung einer Inventur einher. Die Bewertung des Vorratsvermögens stellt Unternehmen häufig vor die praktische Herausforderung der Ermittlung der relevanten Abschreibungen und Bilanzwerte am Abschlussstichtag.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Inventur
[i]Schmidt, Inventur und Inventar (HGB, EStG), infoCenter, NWB BAAAB-73651 Vor der wertmäßigen Erfassung der Vorräte hat nach § 240 HGB zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine mengenmäßige Erfassung durch eine körperliche Bestandsaufnahme zu erfolgen. Abweichend hiervon ist auch eine permanente Inventur (§ 241 Abs. 2 HGB) mit einer unterjährigen Bestandsaufnahme, eine zeitverschobene Inventur (§ 241 Abs. 3 Nr. 1 HGB) oder eine Stichprobeninventur (§ 241 Abs. 1 HGB) möglich.
Bewertung des Vorratsvermögens in Handels- und Steuerbilanz
[i]Willeke, Vorratsvermögen (HGB, EStG, IAS/IFRS), infoCenter, NWB LAAAB-14463 Das Vorratsvermögen wird nach § 255 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten bewertet. Werden die Vorräte selbst hergestellt, erfolgt die Bewertung mit den Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB. Am Bilanzstichtag ist die Folgebewertung des Vorratsvermögens relevant. In diesem Zusammenhang bestehen nach Handels- und Steuerrecht Bewertungsvereinfachungsverfahren. So können bestimmte Vermögensgegenstände des Vorratsve...