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Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude mittels Arbeitshilfe des BMF ist rechtswidrig
Mit Urteil v. - IX R 26/19 ( NWB PAAAH-64928) hat der BFH entschieden, dass eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch eine Berechnung mittels der Arbeitshilfe des BMF (abrufbar unter NWB LAAAE-61859) ersetzt werden darf. Die Arbeitshilfe gewährleistet nicht die von der Rechtsprechung geforderte Aufteilung nach den realen Verkehrswerten von Grund und Gebäude im Hinblick auf die Verengung der zur Verfügung stehenden Bewertungsverfahren auf das (vereinfachte) Sachwertverfahren und die Nichtberücksichtigung eines sog. Orts- oder Regionalisierungsfaktors bei der Ermittlung des Gebäudewerts.
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Entscheidung des BFH über die Arbeitshilfe des BMF
[i]BFH, Urteil v. 21.7.2020 - IX R 26/19, NWB PAAAH-64928 Der BFH folgte in seinem Urteil v. - IX R 26/19 ( NWB PAAAH-64928) im Ergebnis nicht der Entscheidung des Finanzgerichts, das die Arbeitshilfe trotz Mängeln noch für anwendbar hielt. Zwar sieht auch der BFH die von den Vertragsparteien getroffene Kaufpreisaufteilung als nicht geeignet an, als Grundlage für die AfA-Bere...