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Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbständige
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3908Nach der Überbrückungshilfe I des Bundes läuft derzeit noch die Überbrückungshilfe II. Sie soll nun als Überbrückungshilfe III vom 1.1.– verlängert und erweitert werden. Dabei soll es eine besondere Unterstützung für Soloselbständige geben, die sog. Neustarthilfe, die gerade den vielen Soloselbständigen in der Kultur- und Medienbranche spürbar Hilfe verspricht.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Ende der bisherigen Unterstützungsmaßnahmen
[i]Maßnahmen bis Ende 2020Neben der noch laufenden Überbrückungshilfe II gibt es zur Unterstützung im neuen „Lockdown“ in den Monaten November und Dezember 2020 eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ – eine für den Bund kostspielige Angelegenheit, die überdies in Einzelfällen zu einer nicht gerechtfertigten Überkompensation führen kann.
[i]Fortsetzung der Unterstützung begrüßenswertMit der am nochmals erweiterten Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe für Soloselbständige setzt der Bund seine Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen bis Mitte des Jahres 2021 fort. Das ist zu begrüßen, weil die deutsche Wirtschaft ohne entsprechende Kompensationszahlungen irreparable Schäden, insbesondere durch einen drastischen Anstieg von Insolvenzen, zu ver...