Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Finanzielle Vermögenswerte in Handels- und Steuerrecht sowie IFRS
I. Abgrenzung und Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte (FV) sind im Handelsrecht – anders als nach IFRS – keine eigenständige Kategorie von Vermögensgegenständen. IAS 32.11 definiert ein Finanzinstrument als einen Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem FV und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument (EK-Instrument) führt. Zu den FV zählen flüssige Mittel, EK-Instrumente eines anderen Unternehmens, das Recht flüssige Mittel oder andere FV von einem anderen Unternehmen zu erhalten sowie ein Recht Finanzinstrumente mit einem anderen Unternehmen unter potenziell vorteilhaften Bedingungen austauschen zu können (IAS 32.11). IFRS 9.2.1 nimmt FV, für welche die IFRS spezielle Standards enthalten, aus dem Anwendungsbereich des IFRS 9 aus (u. a. Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, Forderungen aus Leasingverträgen). IFRS 9 klassifiziert die in den Anwendungsbereich fallenden FV in folgende Kategorien:
zu fortgeführten Anschaffungskosten (AK) bewertete FV,
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ZW) bewertete FV,
erfolgswirksam zum ZW bewertete FV,
zu...