Umsatzsteuer | Konsequenzen des Brexit (BMF)
Das BMF hat in einem 8-seitigen Schreiben zu den Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union Stellung genommen ( :002).
In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:
Künftiger umsatzsteuerrechtlicher Status von Großbritannien und Nordirland
Behandlung von Lieferungen vor dem , bei denen der gelieferte Gegenstand nach dem nach Großbritannien oder von dort in das Inland gelangt
Behandlung von sonstigen Leistungen (Dauerleistungen), deren Erbringung vor dem beginnt und nach dem endet
Kleine einzige Anlaufstelle (Mini-One-Stop-Shop / VAT on e-Services) für bestimmte Dienstleistungen
Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Bestätigungsverfahren nach § 18e UStG
Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG)
Bearbeitung von Amtshilfeersuchen
Notwendige Änderungen des UStAE werden gesondert bekannt gemacht. Soweit einzelne Regelungen des UStAE dem o.g. Schreiben entgegenstehen, sind sie auf nach dem ausgeführte Umsätze nicht mehr anzuwenden. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB LAAAH-66224