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EFRAG Übernahmeempfehlungen zu Änderungen an IAS 1
Der International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte am eine Änderung an IAS 1 – Classification of Liabilities as Current or Non-current. Die Änderungen sehen eine Anpassung des Wortlauts der miteinander verknüpften Paragrafen IAS 1.69(d) und IAS 1.73 vor (siehe hierzu PiR 2020 S. 57 NWB PAAAH-41353). Durch die Corona-Pandemie hat der IASB weiterhin auch das Datum der Erstanwendung – in der Folgeänderung – um ein Jahr auf den verschoben, damit Unternehmen Zeit haben, sich auf die Änderungen vorzubereiten. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am ihren Entwurf einer Übernahmeempfehlung für beide Änderungen herausgegeben, wonach die Änderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen.