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Änderungen an IAS 1 zum Ausweis von Schulden als kurz- oder langfristig
Der International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte am eine Änderung an IAS 1 – Classification of Liabilities as Current or Non-current. Die Änderungen sehen eine Anpassung des Wortlauts der miteinander verknüpften Paragraphen IAS 1.69(d)) und IAS 1.73 vor. Diese sehen bislang Folgendes vor:
Ein Unternehmen hat eine Schuld als kurzfristig einzustufen, wenn es kein uneingeschränktes Recht ( unconditional right) hat, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben (IAS 1.69(d)).
Wenn das Unternehmen erwartet und verlangen kann ( has the discretion), dass eine Verpflichtung im Rahmen einer bestehenden Kreditvereinbarung für mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag refinanziert oder verlängert wird, gilt die Verpfl...